Lexikon -Unterbringung im Krankenhaus
Privatpatienten können im Krankenhaus über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus sogenannte Wahlleistungen über höheren Unterkunftskomfort im Ein- oder
Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Privatarzt oder Chefarzt vereinbaren.
Die Behandlung des Patienten im Krankenhaus durch einen Chefarzt kann vom Privatpatienten vereinbart werden.